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    04.07.2024

    Warmwasserverbrauch nach Corona-Pandemie wieder gesunken

    Corona-Maßnahmen hatten Einfluss auf Verbrauch

    Eine aktuelle Auswertung des Warmwasserspiegels (www.warmwasserspiegel.de) zeigt deutliche Veränderungen im Warmwasserverbrauch der Haushalte in Deutschland innerhalb der letzten sechs Jahre. Eine Stichprobe von mehr als 34.000 realen Verbrauchsdaten aus den Jahren 2018 bis 2023 zeigt, dass der Warmwasserverbrauch in Privathaushalten während der Corona-Pandemie zunahm, jedoch anschließend wieder auf das Niveau von vor der Pandemie zurückging.

    Zwischen 2019 und 2021 stieg der Warmwasserverbrauch in Privathaushalten um fast 19 Prozent – von etwa 32 Litern auf über 38 Liter pro Tag und Person. In den Folgejahren sank der Warmwasserverbrauch dann wieder – um 14 Prozent auf knapp 33 Liter pro Tag und Person im Jahr 2023.

    Jahr / Warmwasserverbrauch pro Person und Tag

    • 2018: 32,3 Liter
    • 2019: 32,3 Liter
    • 2020: 35,6 Liter
    • 2021: 38,4 Liter
    • 2022: 34,2 Liter
    • 2023: 32,9 Liter

    Warmwasserverbrauch bietet Sparpotenzial in Milliardenhöhe

    Die Gründe für den Mehrverbrauch sind extrem vielseitig. Die Menschen haben verstärkt auf Hygiene geachtet, um einer möglichen Infektion vorzubeugen. Auch wurde vermehrt im Homeoffice gekocht, was mehr Wasser verbraucht, als das Kochen in einer Großküche, z. B. in einer Kantine.

    Um den positiven Trend des sinkenden Verbrauchs weiterzuführen, bedarf es intensiver Aufklärung und Information. Bundesweit werden nach wie vor jährlich 230 Millionen Kubikmeter Warmwasser verschwendet. Würde dieses Potenzial ausgeschöpft, ließen sich Energie- und Wasserkosten in Höhe von 3,1 Milliarden Euro sparen und drei Millionen Tonnen CO2 vermeiden. Der Warmwasserspiegel (www.warmwasserspiegel.de) bietet wertvolle Anhaltspunkte und Tipps, wie jeder Einzelne seinen Wasserverbrauch optimieren kann.

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    27.06.2024

    Zensus 2022: So wohnt Deutschland

    Drei Viertel aller Wohnungen mit Gas oder Öl beheizt

    Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen des Zensus 2022 werden drei Viertel (75 %) aller Wohnungen in Deutschland mit Gas (56 %) oder Öl (19 %) beheizt und weitere 15 % mit Fernwärme. Erneuerbare Energiequellen zum Heizen von Wohngebäuden spielen im Gesamtbestand bislang eine untergeordnete Rolle. Wie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder weiter mitteilen, werden nur 4 % aller Wohnungen mit Holz oder Holzpellets und 3 % mit Solar- oder Geothermie, Umwelt- oder Abluftwärme (in der Regel mit Wärmepumpen) beheizt.

    Erst ab dem Baujahr 2010 nimmt der Anteil der Wärmepumpen zu. Da die neueren Wohnungen einen geringen Anteil am Gesamtbestand der Wohnungen ausmachen, ist auch der Anteil der Wohnungen gering, die mit Wärmepumpen beheizt werden.

    2,5 Millionen Wohnungen mehr als 2011

    Am Zensus-Stichtag gab es in Deutschland 20,0 Millionen Gebäude mit Wohnraum. Die Zahl der Wohnungen lag insgesamt bei 43,11 Millionen. Seit dem vorherigen Zensus 2011 ist die Zahl der Gebäude mit Wohnraum deutschlandweit um 1,0 Millionen Gebäude gestiegen, das entspricht im Vergleich zu 2011 einem Zuwachs von 2,5 Millionen Wohnungen.

    Wohnfläche und Nettokaltmieten

    Die durchschnittliche Wohnfläche hat sich 2022 seit dem vorherigen Zensus 2011 auf 94,4 Quadratmeter (+3,0 Quadratmeter) pro Wohnung erhöht.

    Die Nettokaltmiete pro Quadratmeter beträgt für Deutschland insgesamt 7,28 Euro, bezogen auf Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime). Die Wohnungen in Sachsen-Anhalt sind mit 5,38 Euro durchschnittlich am günstigsten, gefolgt von Thüringen (5,65 Euro) und Sachsen (5,72 Euro). In Hamburg sind die Nettokaltmieten mit 9,16 Euro am höchsten, gefolgt von Bayern (8,74 Euro), Hessen (8,21 Euro) und Baden-Württemberg (8,13 Euro).

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    20.06.2024

    Sonnen- und Hitzeschutz in der Wohnung: Was hilft?

    Sonnenschutz von außen wirkt am besten

    Mit dieser Frage hat sich der Verein „Wohnen im Eigentum“ (WiE) befasst und stellt die besten Möglichkeiten vor.

    • Rollläden: Sie bieten nicht nur einen Schutz vor Hitze, sondern schützen umgekehrt durch ihre Dämmwirkung vor kalten Temperaturen. Außerdem bieten sie einen Einbruchschutz. Rollläden können auch bei vorhandenen Bauten nachgerüstet werden, jedoch ist der Rollladenkasten dann in der Regel von außen sichtbar.
    • Raffstores (häufig auch Außenjalousien genannt): Hierbei handelt es sich um bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen und bei denen sich der Lichteinfall gezielt steuern lässt. Raffstores sind deshalb vor allem für Wohnzimmer und Küche mit einer Südausrichtung geeignet, da bei der entsprechenden Einstellung dennoch Tageslicht in die Räume gelangen kann.
    • Raffstores (häufig auch Außenjalousien genannt): Hierbei handelt es sich um bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen und bei denen sich der Lichteinfall gezielt steuern lässt. Raffstores sind deshalb vor allem für Wohnzimmer und Küche mit einer Südausrichtung geeignet, da bei der entsprechenden Einstellung dennoch Tageslicht in die Räume gelangen kann.
    • Sonnenschutzfolien: Sie werden außen an die Fenster angeklebt und stellen eine kostengünstige Maßnahme dar. Jedoch können diese Folien die Räume verdunkeln – je nachdem wie stark sie getönt sind.

    Sonnenschutz von außen ist am effektivsten, jedoch müssen Mieter die meisten dieser Maßnahmen von ihrem Vermieter genehmigen lassen. Ähnlich verhält es sich in Wohneigentümergemeinschaften, da es sich bei der Fassade und den Fenstern um Gemeinschaftseigentum handelt.

    Sollte ein Sonnenschutz von außen nicht möglich sein, können Plissees, innenliegende Jalousien oder Lamellenvorhänge angebracht werden. Sie können ohne Genehmigung angebracht werden, sind jedoch auch weniger effektiv, da die Wärme trotzdem in den Raum gelangt.

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    13.06.2024

    Nebenkostenprivileg: Wegfall ab dem 1. Juli

    Was ändert sich mit dem Wegfall?

    Bisher war es vor allem in Mehrfamilienhäusern geläufig, dass der Vermieter einen gemeinsamen Kabelanschluss abgeschlossen und die Kosten hierfür auf die Betriebskosten umgelegt hat. Mieter mussten diese Kosten bezahlen, auch wenn sie den vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss gar nicht genutzt haben. Ab dem 1. Juli 2024 entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg.

    Mieter können dann selbst entscheiden, ob sie einen Kabelanschluss nutzen möchten oder auf Antenne, Satellit oder internetbasiertes Fernsehen umstellen. Wenn Mieter weiterhin fernsehen möchten, müssen sie sich selbst um einen Anschluss kümmern und können ihren Vertragspartner frei wählen.

    Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Fristen und Kosten

    Vermieter haben für die Kündigung eines Sammelvertrags für Kabelanschlüsse ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024. Das bedeutet, sie dürfen den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

    Zahlen Mieter neben der Grundmiete Vorauszahlungen für Betriebskosten, müssen die Vorauszahlungen ab Juli 2024 um die bisher für den Kabelanschluss veranschlagten Kosten reduziert werden. Denn diese Betriebskostenumlage entfällt ab diesem Zeitpunkt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Einen Sonderfall stellt laut DMB die sogenannte „Inklusivmiete“ dar: Sind die Kosten für den Kabelanschluss in der Grundmiete enthalten und werden nicht als Betriebskosten abgerechnet, ändert sich die Miethöhe durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht.

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    06.06.2024

    Neubau: Anteil von Wärmepumpen steigt deutlich

    Wärmepumpen auf dem Vormarsch, Gas auf Platz 2

    In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden Wärmepumpen zum Heizen genutzt. Knapp zwei Drittel (64,6 Prozent) der 2023 fertiggestellten knapp 96 800 Wohngebäude nutzten Wärmepumpen zur primären, also überwiegend für das Heizen eingesetzten Energie. Allein gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil um 8 Prozentpunkte; gegenüber 2014 (31,8 %) hat er sich mehr als verdoppelt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

    Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: In 68,9 Prozent aller 2023 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser wurde eine Wärmepumpe zur primären Heizenergie genutzt, deutlich seltener war der Einsatz in Mehrfamilienhäusern (41,1 %).

    Als zweitwichtigste primäre Energiequelle wurde im Jahr 2023 in 20,1 Prozent der Neubauten Erdgas eingesetzt. Der Anteil von Gasheizungen als primäre Energiequelle hat sich binnen zehn Jahren mehr als halbiert: 2014 hatte er noch bei 50,7 Prozent gelegen. Primär mit Fernwärme beheizt wurden 8,2 Prozent der neuen Wohngebäude (2014: 7,9 %). Ölheizungen wurden nur noch in 300 neuen Wohnhäusern als Primärheizung eingesetzt, das waren 0,3 Prozent der Neubauten (2014: 1,2 %).

    Vier von fünf neuen Wohngebäuden nutzen erneuerbare Energiequellen

    Inzwischen wird ein Großteil der neu errichteten Wohngebäude hierzulande überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt: In 69,3 Prozent der 2023 fertiggestellten Wohngebäude waren erneuerbare die primäre Energiequelle für das Heizen. 2014 lag der Anteil noch bei 38,5 Prozent. Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen neben Erd- oder Luftwärmepumpen auch Holz, etwa in Pelletheizungen oder Kaminöfen (Anteil als primäre Heizenergiequelle: 3,7 %), Solarthermie (0,5 %), Biogas/Biomethan (0,3 %) sowie sonstige Biomasse (0,2 %).

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    30.05.2024

    Heizungstausch: neue Förderrunde ist gestartet

    Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

    Je nach Voraussetzungen sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich, wenn die alte Öl- oder Gasheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt wird. Doch wie kommt diese Förderhöhe zustande?

    • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Diese gibt es für jeden – egal, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude.
    • Den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent gibt es, wenn eine Wärmepumpe installiert wird, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel einsetzt.
    • Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhält, wer die alte Heizung bis Ende 2028 austauscht. Ab 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, bis er im Jahre 2037 ganz entfällt.
    • Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, erhalten einen Einkommens-Bonus von zusätzlich 30 Prozent.

    Hinzu kommen kleinere Bonus-Zahlungen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden sowie zinsgünstige KfW-Förderkreditmöglichkeiten.

    Förderungs-Zeitplan und mehr

    Der Zeitplan für die Antragsstellung ist gestaffelt. Bereits seit dem 27.2.2024 können Privatpersonen für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus Anträge stellen. Am 28.5.2024 sind Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Ab August sollen dann auch Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümer für Maßnahmen am Sondereigentum ihre Anträge stellen dürfen. Laut Wirtschaftsministerium sind bislang rund 27.000 Anträge eingegangen. Eine Sprecherin des Ministeriums geht davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

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