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    27.03.2025

    Deutsche ziehen im Schnitt mit 20,5 Jahren bei den Eltern aus

    Jüngere Generationen kehren häufiger ins Elternhaus zurück

    Raus aus dem Elternhaus und nie wieder zurück – vor allem für jüngere Generationen ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Während im Schnitt 15 Prozent der Deutschen nach dem Auszug später wieder zu den Eltern zurückgekehrt sind, fallen die Werte bei Generation Y (Jahrgänge 1981 bis 1996) mit 19 Prozent und Generation Z (Jahrgänge 1997 bis 2012) mit 18 Prozent höher aus. Offenbar sind steigende Mieten und unsichere Jobperspektiven für viele jüngere Menschen ein Grund, sich vorübergehend wieder im Kinderzimmer einzurichten. Während die Jungen heute verstärkt mit finanziellen Hürden und einem angespannten Wohnungsmarkt kämpfen, konnten frühere Generationen oft direkt in eine dauerhafte Wohnsituation wechseln. So zogen bei den Baby-Boomern (Jahrgänge 1946 bis 1964) lediglich 12 Prozent wieder zu den Eltern zurück.

    Auf den Auszug aus dem Elternhaus folgen für die meisten Menschen weitere Umzüge. Im Schnitt sind die Befragten bereits 4,4-mal umgezogen, wobei 68 Prozent schon mindestens drei Wohnungswechsel hinter sich haben. Auffällig: Frauen wechseln häufiger ihren Wohnort als Männer – 73 Prozent der Frauen sind mindestens dreimal umgezogen, während es bei den Männern nur 64 Prozent sind. Offenbar passen Frauen ihre Wohnsituation häufiger an neue Lebenssituationen an, etwa für einen neuen Job oder eine Partnerschaft. Auch ein schärferes Gespür für Wohnqualität könnte eine Rolle spielen.

    Emotionen beim Umzug: Neuanfang oder Nervenzusammenbruch?

    Obwohl Umzüge für viele zum Leben dazugehören, lösen sie ganz unterschiedliche Emotionen aus. 31 Prozent der Deutschen nennen Fröhlichkeit als ihre dominierende Emotion beim Umzug. Sie verbinden den Wohnungswechsel mit positiven Erwartungen und Aufbruchsstimmung.

    Andere sehen einen Umzug hingegen als pragmatische Entscheidung, die keinen besonderen emotionalen Ausschlag gibt: 17 Prozent der Befragten gaben an, einem Umzug gefühlsmäßig neutral gegenüberzustehen.

    Bei manchen dominieren wiederum negative Gefühle: 14 Prozent fühlen sich von einem Umzug in erster Linie überfordert. Kein Wunder: Hohe Kosten, organisatorischer Aufwand, Angst vor Umzugsschäden und die Unsicherheit, ob die neue Wohnsituation wirklich die richtige ist, können eine große Belastung sein und für Stress sorgen.

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    20.03.2025

    Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?

    Asbest in Deutschland seit 1993 verboten

    Obwohl Asbest in Deutschland seit 1993 verboten ist, ist der Gefahrstoff in vielen Bestandsgebäuden nach wie vor verbaut und kann bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten freigesetzt werden. „Seit 2015 wissen wir, dass Asbest auch in bis dahin als unverdächtig geltenden Baustoffen, wie Putz, Fensterkitt, Fliesenkleber oder Estrich, enthalten sein kann“, sagt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. „Schätzungen zufolge wurden in mehr als 9,4 Millionen Gebäuden in Deutschland asbesthaltige Materialien verbaut“.

    Werden Asbestfasern beim Arbeiten freigesetzt und eingeatmet, können sich diese in der Lunge festsetzen und Krankheiten, wie Asbestose oder Krebs, verursachen. 2024 gab es im Verantwortungsbereich der BG BAU nach vorläufigen Zahlen 2.332 Meldungen auf Verdacht einer asbestbedingten Berufskrankheit. 270 Menschen starben an den Folgen. Frühere Prognosen waren angesichts der Latenzzeiten davon ausgegangen, dass die Erkrankungszahlen 20 bis 30 Jahre nach dem Asbestverbot zurückgehen müssten. Diese Annahme ist nicht eingetreten, was auf das nach wie vor hohe Asbestvorkommen in Gebäuden und Produkten hinweisen kann.

    Risikobewertung nach Ampel-Modell

    Mit der novellierten GefStoffV wurde im Dezember 2024 ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe, wie Asbest, eingeführt. Das Konzept definiert die drei Risikobereiche hohes, mittleres und niedriges Risiko und wird aufgrund der Farbgebung (rot, gelb, grün) auch „Ampel-Modell“ genannt. Für die drei Risikobereiche gelten jeweils abgestufte, risikobezogene Schutzmaßnahmen.

    „Durch die neue Gefahrstoffverordnung können Handwerksunternehmen nun bestimmte Arbeiten ausführen, die bisher de facto verboten waren. Die zulässigen Tätigkeiten wurden um die so genannte funktionale Instandhaltung erweitert, also Tätigkeiten, die der laufenden Nutzung eines Gebäudes dienen oder für eine Anpassung an den Stand der Bautechnik erforderlich sind. Hier schafft die Novelle neue Möglichkeiten, denn nun dürfen beispielsweise Schlitze in asbesthaltigen Putz gefräst werden, immer unter der Voraussetzung, dass sichere Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen“, erläutert Andrea Bonner, Referentin in der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. Tätigkeiten mit hohen Risiken dürfen nach wie vor nur von Fachfirmen mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden. Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen, hat die BG BAU das vorgeschriebene Vorgehen in einem neuen Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ zusammengefasst. Dieser zeigt, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind.

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    13.03.2025

    Einbruchschutz: Das können Eigentümer und Mieter tun

    Zahl der Einbrüche wieder gestiegen

    Wie wichtig ein wirksamer Schutz vor ungebetenen Gästen ist, zeigt die Entwicklung der Einbruchskriminalität in jüngerer Zeit: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit dem Auslaufen der Corona-Beschränkungen im Jahr 2022 wieder auf das hohe Niveau gestiegen, wie es aus den Jahren vor der Pandemie bekannt war. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche laut Polizeiangaben um 18,1 Prozent auf insgesamt rund 77.800 Fälle. Hinzu kommen weitere rund 100.000 Diebstähle aus Kellerräumen, Waschküchen und Dachböden. Die deutsche Versicherungswirtschaft beziffert die Schadenssumme in 2023 auf 340 Millionen Euro, ein Anstieg um 70 Millionen Euro. Mit 3.500 Euro pro Einbruch erreichte die Schadenssumme einen neuen Höchstwert.

    IVD-Sprecher Stephen Paul sagt: „Sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren von geeigneten Gegenmaßnahmen: Mieter und selbstnutzende Eigentümer erhalten mehr Sicherheit, vermietende Eigentümer schützen ihre Bewohner und steigern den Wert ihrer Immobilie.“

    Welche Maßnahmen schützen vor Einbruch?

    1. Bewegungsmelder und Beleuchtung: Eine gut durchdachte Beleuchtung ist eine der besten Abschreckungen gegen Einbrecher. Besonders effektiv sind automatische Beleuchtungssysteme, die ungebetene Gäste sofort in die Flucht schlagen können.
    2. Fenster und Türen richtig sichern: Ein gekipptes Fenster ist wie eine Einladung für Einbrecher: Innerhalb von Sekunden können sie dieses geräuschlos öffnen. Achten Sie daher darauf, Fenster immer zu schließen. Mechanische Riegel wie Bügel bieten zusätzlichen Schutz.
    3. Rollladen hoch und runter – aber mit System: Geschlossene Rollläden halten nicht nur neugierige Blicke fern, sondern erschweren Einbrechern den Zugang zu Fenstern. Wichtig: Lassen Sie Rollläden tagsüber hoch und nachts herunter, um Ihre Anwesenheit vorzutäuschen. Sind Sie im Urlaub, können Nachbarn oder Freunde diese Aufgabe übernehmen, um ein bewohntes Zuhause zu simulieren.
    4. Moderne Technik: Magnetkontakte und smarte Bewegungsmelder: Innovative Technologien wie Magnetkontakte können Fenster und Türen überwachen, indem sie Neigungen, Erschütterungen oder eine Öffnung melden. Bewegungsmelder mit Fotofunktion analysieren, ob es sich um einen Menschen, ein Tier oder ein Gebüsch handelt.
    5. Schwachstellen erkennen: Keller und Nebeneingänge prüfen: Kellertüren und Nebeneingänge sind oft weniger gut gesichert. Verstärken Sie diese mit hochwertigen Zylindern, Gitterstäben und stabilen Schließsystemen. Vergessen Sie nicht, Gartenmöbel ins Haus zu holen, damit diese nicht als Aufstiegshilfen zweckentfremdet werden können.

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    06.03.2025

    Techem-Umfrage: Vermietende zufrieden mit Smart Metering

    Gründe für den Einbau von Smart Metern

    Als Grund für den Einbau von Smart Metern in ihre Immobilien gaben beide Gruppen am häufigsten die vereinfachte Abrechnung von Nebenkosten durch präzise Verbrauchsdaten an (48 % bzw.  55 %), gefolgt von der Reduzierung des Verwaltungsaufwands (38 % bzw.  54 %). Platz drei belegte mit 43 Prozent bei den gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen (ESG), bei den privat Vermietenden war es mit 36 Prozent die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem: „Unter den Vermietenden, die in ihren Liegenschaften bereits intelligente Messsysteme verbaut haben, herrscht Zufriedenheit insbesondere im Hinblick auf Datengenauigkeit, die Transparenz bei Energierechnungen sowie bei Zuverlässigkeit und Nutzerfreundlichkeit.“

    Zurückhaltung beim Smart-Meter-Ausbau

    Dennoch zeigt die Umfrage auch, dass viele Vermietende noch zögern, intelligente Messsysteme in ihren Immobilien zu installieren. Als Hauptgründe für die Zurückhaltung nannten die Befragten ohne Smart-Meter-Ausstattung zu hohe Kosten (33 % bzw. 35 %) und fehlende Informationen zum Thema Smart Metering (33 % bzw. 35 %). Nur 8 Prozent der Privat- und 25 Prozent der Geschäftskunden berichten, in den nächsten sechs Monaten eine (weitere) Ausstattung ihrer Immobilie mit Smart Metern zu planen. Rund ein Fünftel (21 %) der Befragten, die ursprünglich einen Einbau von Smart Metern angedacht hatten, gab an, die Pläne zum Einbau eines intelligenten Messsystems aufzuschieben, bis eine neue Regierung gewählt wurde. Besonders unter den privat Vermietenden war die Zurückhaltung gegenüber des Smart-Meter-Ausbaus deutlich spürbar: Knapp die Hälfte der Befragten (47 %) sagte aus, keine Ausstattung geplant zu haben.

    Intelligente Gebäudetechnologien besonders bei gewerblich Vermietenden gefragt

    Vor allem vor dem Hintergrund der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) spielt der Smart-Meter-Rollout eine entscheidende Rolle. Im Rahmen dieses Versorgungsmodells wird den Nutzenden einer Immobilie anteilig der Strom aus einer auf dem Gebäude installierten Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt. Durch die genaue Erfassung der Erzeugungsmengen sowie der Strombezugsmengen der teilnehmenden Mietparteien schaffen intelligente Messysteme die Voraussetzung für die praktische Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

    Bei der Frage, wie vertraut die Teilnehmenden mit diesem Konzept sind, zeigte sich im Rahmen der Techem-Umfrage eine deutliche Diskrepanz zwischen privat Vermietenden und Geschäftskunden. Während knapp die Hälfte (47 %) der gewerblich Vermietenden bzw. Verwaltenden angab, mit der Möglichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vertraut zu sein, trafen lediglich 11 Prozent der privat Vermietenden diese Aussage. 58 Prozent der privat Vermietenden und 66 Prozent der Geschäftskunden, die das GGV-Konzept kannten, planten eine Umsetzung dieses Versorgungsmodells innerhalb der nächsten sechs Monate.

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    27.02.2025

    Bundesrat beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

    Mehrere Länder stellten Antrag

    Der Gesetzentwurf wird zunächst der noch amtierenden Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten. Der Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 vor und neue Begründungspflichten für die Länder bei der Ausweisung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

    „Ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands lebt in einer Stadt mit Mietpreisbremse – Ende 2025 steht diese endgültig vor dem Aus. Ohne Mietpreisbremse gibt es keinen effektiven Schutz vor Wuchermieten und die Mietpreisdynamik der letzten Jahre wird nochmal deutlich gesteigert. Die Mietpreisbremse ersatzlos abzuschaffen, ist ein Schlag gegen alle, die sich eine noch teurere Mietwohnung nicht leisten können. Für Normalverdiener, wie Handwerker, Krankenschwestern oder Polizisten, wird es dann schwer bis unmöglich, in der Stadt zu wohnen, in der sie ihren Arbeitsplatz haben“, sagt Siebenkotten.

    Haus und Grund erklärt Mietpreisbremse für gescheitert

    „Wenn Politiker und Lobbyisten nun eine Verschärfung fordern, zeugt dies von einer Ignoranz gegenüber Fakten”, so Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Ursache der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt sei das zu geringe Angebot und die hohen Baukosten. Hier hätten vor allem die Kommunen und die Länder in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben nicht gemacht. „Es gibt zu wenig Bauland und das, was neu gebaut wird, kann nicht günstig vermietet werden. Weitere Regulierungen der Neuvertrags- und der Bestandsmieten würden die Knappheiten weiter verschärfen“, warnte der Verbandspräsident.

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    20.02.2025

    Energetische Sanierung: Günstiger als erwartet

    Modernisierung statt Instandhaltung

    Über die Hälfte der Sanierungskosten sind Instandhaltungskosten, die früher oder später ohnehin fällig wären – zum Beispiel für eine neue Fassade oder den Austausch alter Fenster. Wer diese Maßnahmen nutzt, um sein Haus gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, profitiert von dauerhaft niedrigen Heizkosten, besserem Wohnklima und einem höheren Immobilienwert.

    Auch erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder ein Fernwärmeanschluss sind durch hohe Förderquoten erschwinglich. Eine Luft-Wärmepumpe kostet im Schnitt 17.000 Euro und bis zu 70 Prozent der Kosten können gefördert werden. Ein Gas-Brennwertkessel hingegen ist angesichts steigender CO₂-Preise und hoher Betriebskosten keine wirtschaftliche Alternative mehr. Die Zahlen zeigen: Der Wechsel auf erneuerbare Energien rechnet sich langfristig.

    Individuelle Kosten berechnen

    Jedes Haus ist anders – und so auch die individuellen Kosten und Sparmöglichkeiten. Der kostenlose ModernisierungsCheck von co2online hilft Hauseigentümern, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Anhand weniger Angaben zum Gebäude liefert das Tool eine realistische Einschätzung der Investitionskosten und möglicher Einsparungen. Dabei stützt sich co2online auf eigene Berechnungen und unabhängige Vergleichswerte, die auf abgerechneten Baupreisen des Baukosteninformationszentrums der deutschen Architektenkammern aus dem vierten Quartal 2024 basieren. Das kostenlose Tool zeigt entweder Potenziale der Immobilie auf, oder es bewertet geplante Maßnahmen.

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