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    06.02.2025

    Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar

    Mietkostenbelastung für Familien

    Für Familien sind die Mietkosten in den letzten Jahren stabil geblieben, so das Ergebnis der Studie. Der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, sank geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien oft weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, jedoch liegt sie im Durchschnitt unter zwanzig Prozent, was immer noch als tragbar gilt.

    Nach einem Umzug erhöht sich die Mietkostenbelastung für Familien in der Regel. Im Durchschnitt liegt die Mietbelastung nach einem Umzug bei 20,6 Prozent des Haushaltseinkommens, in Großstädten steigt dieser Wert auf 25,4 Prozent an. In ländlichen Gebieten bleibt die Mietbelastung nach einem Umzug moderater.

    Regionale Unterschiede bei der Mietbelastung für Familien

    Ländliche Regionen wie Olpe und Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens gehören im Jahr 2023 für Paare mit Kindern zu den günstigsten Orten, mit einer Mietbelastung von unter 10 Prozent. Regionen wie die Südwestpfalz und Siegen-Wittgenstein weisen ebenfalls niedrige Belastungen auf. Im Gegensatz dazu zeigen Großstädte und wirtschaftlich starke Regionen wie München, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg und Potsdam höhere Mietkostenbelastungen von über 21 Prozent, was das deutliche Stadt-Land-Gefälle widerspiegelt.

    Mietkostenbelastung für Alleinlebende

    Im Jahr 2023 betrug der Anteil des Einkommens, der für die Miete verwendet werden musste, etwa 20,6 Prozent. In ländlichen Regionen liegt dieser Anteil in einigen Fällen sogar unter 15 Prozent, während er in Großstädten im Durchschnitt bei etwa 24 Prozent liegt.

    Nach einem Umzug sind Alleinlebende einer höheren Mietkostenbelastung ausgesetzt. Die Mietkosten steigen dabei auf etwa 28 Prozent des Einkommens, im Münchener Umland und Hamburg sogar bis zu 33,2 Prozent. In besonders angespannten städtischen Märkten wie München oder Berlin mit einem deutlichen Nachfrageüberschuss kann die Belastung nach einem Umzug sogar über 40 Prozent des Einkommens betragen.

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    30.01.2025

    Deutscher Mieterbund legt Prozess-Statistik 2024 vor

    Zahl der Prozesse sinkt kontinuierlich

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2023 leicht gestiegen. 182.826 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 0,12 Prozent (182.612 Mal). Insgesamt sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich. Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht, wie der DMB angibt.

    Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen

    Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an.

    An erster Stelle für mietrechtliche Auseinandersetzungen stehen die Vertragsverletzungen mit 30,4 Prozent. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.  Danach folgen Mieterhöhungen (17,4 %) und Mietkaution (16,9 %).

    Mit 15,9 Prozent ist der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten der vierthäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2023 (15,6 Prozent) unverändert. Es folgen Eigenbedarf (7,2 %), Fristlose Kündigung (5,6 %), Ordentliche Kündigung (1,6 %) und Modernisierung und Schönheitsreparaturen (je 0,5 %). Weitere 4,3 Prozent können keinem der Themen zugeordnet werden und fallen unter Sonstiges.

    Streitigkeiten über Mietererhöhungen deutlich gestiegen

    Die Streitigkeiten über Mieterhöhungen machten im Jahr 2023 15,5 Prozent aus und sind somit deutlich gestiegen. „Der Anstieg der Gerichtsprozesse aufgrund von Mieterhöhungen verdeutlicht ganz klar den Druck auf dem Mietwohnungsmarkt. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Fehlen wirksame mietenbegrenzende Regelungen, steigen die Mieten in einigen Großstädten sogar zweistellig. Das bekommen die Mieterhaushalte zu spüren, von denen sich immer weniger das Wohnen leisten können. Denn bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden. Deshalb erwarten wir von einer neuen Regierung, dass sie sich schnellstmöglich für die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Bekämpfung von Mietwucher einsetzt“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

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    23.01.2025

    Techem-Umfrage: Deutsche achten verstärkt auf ihren Energieverbrauch

    Großes Interesse am Energieverbrauch

    Eine gemeinsame Studie des Energiedienstleisters Techem und der Statistik-Plattform Statista zum Thema digitale Energiewende zeigt: Das Interesse am eigenen Energieverbrauch ist in Deutschland stark ausgeprägt. So geben rund 84 Prozent der Befragten an, grundsätzlich großes Interesse am Energieverbrauch im eigenen Zuhause zu haben. 82 Prozent verfolgen ihre Verbrauchswerte – wobei das Interesse mit zunehmendem Alter ansteigt. Zudem hat sich der persönliche Wissensstand, nach Einschätzung der Befragten, in den letzten Jahren verbessert. So geben 60 Prozent der Beteiligten an, dass sie heute einen besseren Überblick über ihren Energieverbrauch haben als vor zwei Jahren.

    Regelmäßige Selbstkontrolle und Wunsch nach mehr Transparenz

    Die Befragung, die im September 2024 durchgeführt wurde, beleuchtet die hohe Eigeninitiative der Deutschen: Im Schnitt kontrollieren mehr als zwei Drittel der Haushalte ihren Energieverbrauch mindestens halbjährlich, während rund ein Drittel diesen sogar monatlich überprüft. „Das leistet unsere unterjährige Verbrauchsinformation, die wir Vermietenden und Mietenden von rund 1,9 Millionen Wohnungen monatlich zur Verfügung stellen. Denn nur wer seinen Energieverbrauch genau kennt, kann diesen auch effizient steuern“, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem. Dennoch wünschen sich 66 Prozent mehr Transparenz und einen besseren Überblick über den Konsum von Heiz-Energie, Strom und Wasser in ihrem Haushalt.

    Obwohl 95 Prozent der Befragten Wert auf einen sparsamen Umgang mit Energie legen, geben rund zwei Drittel an, dass die meisten Einsparpotenziale bereits ausgeschöpft seien. Viele Haushalte sehen Änderungen an der Ausstattung ihrer Wohnräume als notwendig an, um weitere Einsparungen zu ermöglichen.

    Starkes Interesse an smarten Energietechnologien und erneuerbaren Energien

    Energiepreise bleiben weiterhin ein zentrales Thema, 73 Prozent der Befragten befürchten, dass die Kosten für Strom, Wärme und Wasser zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden könnten. Diese Sorge ist besonders in Ostdeutschland verbreitet, wo 80 Prozent der Haushalte in Sachsen und Thüringen steigende Preise als Problem ansehen. So lässt sich feststellen: Je niedriger das Einkommen, desto größer die Sorgen. Und auch die Energiebilanz eines Wohnraums gewinnt bei der Wahl einer neuen Wohnung weiter an Bedeutung – insbesondere bei jüngeren Menschen. Mit zunehmendem Alter sinkt jedoch die Bereitschaft, für eine energieeffizientere Wohnsituation umzuziehen oder höhere Mieten in Kauf zu nehmen.

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  • Immobilien

    21.01.2025

    Ladenlokal im Herzen von Straelen zu vermieten

    Das Ihnen hier angebotene Ladenlokal befindet sich im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses und verfügt über eine Nutzfläche von ca. 70 m². Diese verteilt sich auf einen Verkaufsraum, eine Umkleide, ein WC und 2 Nebenräumen.

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  • Immobilien

    20.01.2025

    Büroraum im Gewerbegebiet in Straelen-Zand zu vermieten

    Die Ihnen hier angebotene Büroeinheit befindet sich im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses, welches 1983 errichtet wurde. Die Einheit verfügt über eine Nutzfläche von ca. 44,04 m², diese verteilt sich auf ein Büroraum, zzgl. 14 m² Gemeinschaftsfläche, diese verfügt hier über eine Küche und eine WC-Anlage.

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  • News

    16.01.2025

    Winterdienst kann steuerlich abzugsfähig sein

    Streu- und Winterdienst absetzen: so gehts

    Immobilienbesitzer können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie geltend machen, sondern auch den Streu- und Winterdienst in der kalten Jahreszeit. Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten, die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen sollte. Wer den Schnee von einem Winterdienst räumen lässt, kann die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistung zum Teil steuersparend absetzen. Dies gilt für das eigene Grundstück. Für den angrenzenden öffentlichen Raum gilt: Verpflichtet die Kommune die Anlieger, den Gehweg vor dem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten, so können Eigentümer diese Dienstleistung an eine Firma delegieren und auch hier vom Steuerabzug profitieren – sofern nicht anderweitig geltend gemacht etwa als Sonderausgaben oder überwälzt als Betriebskosten, 20 Prozent der Lohnkosten bis zu 4.000 Euro im Jahr und natürlich nur bei Vorlage einer ordentlichen Rechnung, die die Lohnkosten gesondert ausweist und per Überweisung beglichen wurde. Berücksichtigt werden allerdings nur die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Die Materialkosten für Streusplitt oder Salz müssen selbst getragen werden.

    Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften

    Bei Wohnungseigentümergemeinschaften stellt sich im Winter die Frage, ob der Winterdienst in Eigenregie erfolgen soll oder ein Dienstleistungsunternehmen dafür beauftragt werden soll. Wird die Pflicht ausgelagert, können auch bei WEGs die Kosten dafür unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden, darauf verweist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Soweit die Kosten das Gemeinschaftseigentum betreffen, sollten Mitglieder einer WEG sich die Anteile, die sich auf den eigenen Miteigentumsanteil beziehen, von der Verwaltung bescheinigen lassen.

    Damit das Finanzamt diese Kosten anerkennt, ist ein Rechnungsbeleg mit Aufschlüsselung der einzelnen Posten und gesondertem Ausweis der Arbeitskosten notwendig. Weiterhin muss der Winterdienst per Überweisung beglichen werden – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt.

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