Immobilien Center Teeuwen GmbH – Immobilienmakler in Straelen
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Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümern. Bei Wohnungseigentum obliegt die Erfüllung dieser Pflicht der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie muss dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.
WEGs haben die Möglichkeit, das Laubfegen in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen. Dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen – kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: WEGs beauftragen ihre Verwaltung per Mehrheitsbeschluss, ein Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel einen Hausmeisterservice, mit dem Laubkehren zu beauftragen. Zur Klarstellung sollte der Beschluss auch beinhalten, dass die Verwaltung das Dienstleistungsunternehmen regelmäßig überwacht und zumindest stichprobenartig kontrolliert, empfiehlt Wohnen im Eigentum.
Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, das nicht entfernt wurde – da der Dienstleister nicht zuverlässig gearbeitet hat und nicht ausreichend überwacht wurde – kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten. Das heißt, die WEG haftet in diesen Fällen, und das kann teuer werden. Die WEG kann dann allerdings – falls der Verwalter den Dienstleister nicht ordnungsgemäß überwacht hat – beim Verwalter Regress nehmen.
„Wenn Wohnungseigentümern Versäumnisse des beauftragten Dienstleistungsunternehmens auffallen, sollte darüber Protokoll geführt und die Verwaltung informiert werden“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum.
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Blick über die Felder von Hartefeld, DHH mit viel Potenzial
Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen
Indes zeigt eine aktuelle Analyse der von ista bislang durchgeführten 800.000 Heizkostenabrechnungen des Jahres 2023, dass die Heizkosten bereits in diesem Abrechnungszeitraum auf hohem Niveau liegen. 2024 könnte es noch einmal teurer werden. „Schon für 2023 lässt unsere Analyse der bereits vorliegenden Abrechnungen auf ein hohes Niveau bei den Heizkosten schließen. In den Erwartungen der Verbraucher spiegelt sich das jedoch kaum wider – knapp zwei Drittel wollen nun, zu Beginn der neuen Heizperiode, weiter heizen, wie zuvor. Für viele kommt die Heizkostenabrechnung offenbar zu spät und reicht allein nicht aus. Wir brauchen mehr Transparenz, damit die Verbraucher ihr Verhalten rechtzeitig anpassen können“, sagt ista CEO Hagen Lessing.
Nur noch weniger als ein Drittel der Mieter in Deutschland will laut Befragung sparsamer heizen als zuvor. Zum Vergleich: Bei einer vorherigen Bevölkerungsumfrage Anfang 2023 – also nachdem die Energiepreise nach der Energiekrise wieder gesunken waren – gaben noch knapp zwei Drittel an, die Thermostate herunterdrehen zu wollen. Die Umfrage zeigt auch, dass mehr von denjenigen Mietern, die bereits ihre Nebenkostenabrechnung erhalten haben, sparsamer heizen wollen (35 Prozent), als diejenigen, die noch auf ihre Abrechnung warten (27 Prozent).
Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mit Erdgasheizung oder Fernwärme muss nach den Analysen von ista mit Heizkosten von mehr als 800 Euro für das Jahr 2023 gerechnet werden. Bei Ölheizungen werden sogar rund 1.100 Euro fällig. Das ergab eine aktuelle Analyse der bereits durchgeführten 800.000 Heizkostenabrechnungen von ista. Mit 63 Prozent will die Mehrheit der Mieter in der beginnenden Heizperiode jedoch genauso weiter heizen, wie sie es bisher getan hat. Angesichts der mittlerweile ausgelaufenen Preisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung dürfte das nun in vielen Fällen aber deutlich teurer werden. Hinzu kommen die jährlich steigenden CO2-Preise.